§ 42 – Mindestanforderungen an Rechnungen

📝 Zusammenfassung

Rechnungen müssen transparent sein: Energiepreis getrennt von Netzkosten, 11 Pflichtangaben (Zählerstände, Verbrauchsvergleich Vorjahr, Kündigungstermin, Tarifkalkulator-Hinweis). E-Control stellt Musterrechnung bereit.

Was muss auf jeder Rechnung stehen?

Rechnungen müssen transparent und verständlich sein mit klarem Rechnungsbetrag, Fälligkeitsdatum und getrennter Ausweisung von Energiepreis, Netzkosten und Steuern.

Bei dynamischen Preisen: Monatlicher Durchschnittspreis angeben.

Die 11 Pflichtangaben

Nr. Inhalt
1 Zählerstände + Art der Ablesung (Fernablesung, Selbstablesung, Schätzung)
2 Name, Adresse, Hotline, E-Mail, Störungs-Telefon
3 Aktueller Energiepreis + Produktbezeichnung
4 Vertragsabschluss + Kündigungstermin + Vertragsende
5 Hinweis auf Lieferantenwechsel-Recht (§ 25)
6 Zählpunktbezeichnung + Lastprofil
7 Streitbeilegungsverfahren (§ 26 E-ControlG)
8 Kontaktdaten E-Control
9 Hinweis auf Tarifkalkulator (§ 27)
10 Verbrauchsvergleich Vorjahr + Durchschnitt (grafisch)
11 Konsumentenschutz-Organisationen

Zusätzlich 1x jährlich: Informationsblatt (§ 46).

Erläuterungspflicht

Auf Ihr Verlangen muss der Lieferant klar erklären, wie die Rechnung zustande kam.

Teilzahlungen berechnen

Teilzahlungen basieren auf Vorjahresverbrauch und aktuellem Energiepreis. Falls kein Vorjahresverbrauch: Vergleichskunden.

Sonderrecht Haushalte: Können Teilzahlungshöhe beibehalten (Warnung: eventuell höhere Nachzahlung).

Wichtig: Prüfen Sie Ihre Rechnung anhand der Musterrechnung auf www.e-control.at!

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