§ 155

Voraussetzungen

Zusammenfassung verfügbar

📝 Zusammenfassung

Kernaussage
§ 155 erlaubt, dass ein vertikal integriertes Elektrizitätsunternehmen, das am 3. September 2009 das Übertragungsnetz besaß, die Eigentumsentflechtung nach § 154 nicht durchführen muss. Stattdessen kann es einen unabhängigen Netzbetreiber benennen.

Wichtige Details
1. Anwendungsbereich – gilt nur für Übertragungsnetze, die zum 3. September 2009 im Eigentum eines vertikal integrierten Unternehmens standen.
2. Benennung – der Eigentümer schlägt einen unabhängigen Netzbetreiber vor.
3. Nachweis des Netzbetreibers – er muss:
- § 154 Abs. 2 erfüllen (also die Anforderungen an einen unabhängigen Betreiber).
- über ausreichende finanzielle, technische, personelle und materielle Ressourcen verfügen.
- sich verpflichten, einen von der Regulierungsbehörde überwachten Netzentwicklungsplan umzusetzen.
- in der Lage sein, die Verpflichtungen der Verordnung (EU) 2019/943 zu erfüllen, insbesondere die Zusammenarbeit mit anderen Übertragungsnetzbetreibern auf europäischer und regionaler Ebene.
- die Verpflichtungen des Netzbetreibers gemäß § 156 Abs. 2 erfüllen können.
4. Dokumentation – sämtliche Vereinbarungen, insbesondere mit dem unabhängigen Netzbetreiber, müssen dem Regulierungsbehörde im Entwurf vorgelegt werden.

Ausnahmen/Besonderheiten
- Es gibt keine generellen Ausnahmen; die Regelung gilt ausschließlich für die genannten Netzwerke und setzt die Zustimmung des Eigentümers voraus.
- Der Paragraph ermöglicht bewusst eine Abweichung von § 154, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.

Ehrlichkeit
Die Formulierung „nach § 154 Abs. 2 entspricht“ ist eindeutig, könnte aber bei Unklarheiten im konkreten Anwendungsfall genauer definiert werden.

Querverweise
- § 154 – definiert die Eigentumsentflechtung und die Kriterien für einen unabhängigen Netzbetreiber.
- § 156 Abs. 2 – regelt die Verpflichtungen des Eigentümers, die hier als Voraussetzung für die Benennung des Netzbetreibers genannt werden.
- Verordnung (EU) 2019/943 – legt die netzbezogenen Entwicklungs- und Kooperationspflichten fest, die der Netzbetreiber erfüllen muss.

📜 Gesetzestext

ElWG Assistent

KI-gestützte Rechtsauskunft
🤖

Willkommen! Ich bin Ihr ElWG-Experte. Stellen Sie mir Fragen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz und ich werde versuchen, sie mit Quellenangaben zu beantworten.

Beliebte Fragen:

🤖
🔧

KI-Antworten können Fehler enthalten. Bitte im Gesetzestext verifizieren.