§ 168

Auskunfts- und Einsichtsrechte

Zusammenfassung verfügbar

📝 Zusammenfassung

Kernaussage:
Elektrizitätsunternehmen, vertikal integrierte Unternehmen, verbundene Firmen und Personen, die von Netzbetreibern nach § 17 und § 117 beauftragt wurden, müssen der Regulierungsbehörde und anderen zuständigen Behörden jederzeit Einsicht in alle betriebswirtschaftlich relevanten Unterlagen gewähren und Auskünfte zu allen relevanten Sachverhalten erteilen. Diese Pflicht besteht auch ohne konkreten Anlass und gilt für zukünftige Verfahren.

Wichtige Details:
- Betroffene sind:
1. Elektrizitätsunternehmen
2. Vertikal integrierte Elektrizitätsunternehmen
3. Verbundene Unternehmen
4. Personen, die von Netzbetreibern gemäß § 17 und § 117 beauftragt wurden
- Verpflichtung:
- Jederzeitige Einsichtnahme in sämtliche betriebswirtschaftlich relevanten Unterlagen und Aufzeichnungen
- Erteilung von Auskünften zu allen Sachverhalten, die den jeweiligen Vollzugsbereich betreffen
- Bereitstellung aller Informationen, die der Behörde eine sachgerechte Beurteilung ermöglichen
- Keine Voraussetzung eines konkreten Anlassfalls:
- Auch wenn die Unterlagen oder Auskünfte zur Klärung oder Vorbereitung zukünftiger Verfahren erforderlich sind, bleibt die Pflicht bestehen
- Folgen bei Nicht‑ oder Unvollständigkeit:
- Die Behörde kann ihre Beurteilung auf Schätzungen stützen, wenn die Verpflichteten keine Einsicht gewähren oder die Auskünfte unzureichend sind

Ausnahmen/Besonderheiten:
- Der Paragraph sieht keine ausdrücklichen Ausnahmen vor; die Pflicht gilt grundsätzlich für alle genannten Unternehmen und Personen.
- Die Regelung ist nicht von konkreten Fristen abhängig; die Einsichtnahme und Auskunftserteilung sind jederzeitspflichtig.

Ehrlichkeit:
- Die Formulierung „entscheidungsrelevanter Sachverhalte“ ist etwas allgemein, aber im Kontext der Regelung klar, dass jede für die Beurteilung relevante Information einbezogen werden muss.

Querverweise:
- § 17 und § 117 werden genannt, um die Personen zu definieren, die von Netzbetreibern beauftragt werden. Diese Paragraphen legen die Zuständigkeit und die Art der Beauftragung fest, weshalb sie hier als Grundlage für die Verpflichtung dienen.

📜 Gesetzestext

ElWG Assistent

KI-gestützte Rechtsauskunft
🤖

Willkommen! Ich bin Ihr ElWG-Experte. Stellen Sie mir Fragen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz und ich werde versuchen, sie mit Quellenangaben zu beantworten.

Beliebte Fragen:

🤖
🔧

KI-Antworten können Fehler enthalten. Bitte im Gesetzestext verifizieren.