§ 19

Recht auf freie Lieferantenwahl

Zusammenfassung verfügbar

📝 Zusammenfassung

Sie haben das Recht, Ihren Stromlieferanten frei zu wählen. Sie können sogar mehrere Verträge haben. Wenn Sie selbst Strom erzeugen (PV), können Sie ihn verkaufen.

📜 Gesetzestext

Ihre Rechte auf einen Blick

Recht Bedeutung
Freie Wahl Jeden zugelassenen Lieferanten wählen
Mehrere Verträge Z.B. Strom + Einspeisung separat
Abnahmevertrag PV-Strom verkaufen
Flexibilität Zusatzdienste ohne Lieferantenzustimmung

Mehrere Verträge?

Sie können für jeden Zählpunkt nur einen Lieferanten haben. Aber:
- Hauptzähler: Lieferant A
- PV-Einspeisung: Abnahmevertrag mit B
- Smart-Home-Dienste: Vertrag mit C

Schutz vor Diskriminierung

Der Lieferant darf Sie nicht benachteiligen, wenn Sie zusätzliche Dienste bei anderen buchen.

Beispiel: Sie haben einen Stromvertrag bei A und nehmen an einem Flexibilitätsprogramm bei B teil. A darf Sie deswegen nicht schlechter behandeln.

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