§ 27 – Instrument für den Vergleich von Angeboten für die Lieferung und Abnahme von Strom

📝 Zusammenfassung

Die E-Control muss Haushalten und Kleinunternehmen einen kostenlosen Tarifrechner bereitstellen. Verglichen werden: Arbeitspreis, Grundpreis, Effektivpreis (brutto). Lieferanten müssen ihre Standardprodukte und ein monatliches Vergleichsprodukt melden. Der Tarifrechner ist unter tarifkalkulator.e-control.at verfügbar.

Das Vergleichsinstrument der E-Control

Die E-Control betreibt den offiziellen Tarifkalkulator unter tarifkalkulator.e-control.at.

Anforderungen an das Vergleichsinstrument (Abs. 2)

Kriterium Umsetzung
Unabhängigkeit Keine Beeinflussung durch Marktteilnehmer
Gleichbehandlung Alle Lieferanten gleich in Suchergebnissen
Transparenz Offenlegung der Finanzierung
Vergleichskriterien Arbeitspreis, Grundpreis, Effektivpreis (brutto)
Aktualität Zeitpunkt der letzten Aktualisierung angeben
Barrierefreiheit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) einhalten
Datenschutz Nur notwendige personenbezogene Daten

Meldepflichten der Lieferanten (Abs. 4)

Lieferanten müssen der E-Control melden:

  1. Standardprodukte - unverzüglich nach Verfügbarkeit
    - Eindeutige Produktbezeichnung
    - Angebotsbeginn
    - Automatische Preisanpassungen

  2. Beliebte Produkte - die von mind. 5% der Kunden genutzt werden

  3. Vergleichsprodukt - monatlich
    - Gewichteter Durchschnitt aller aktuellen Produkte
    - Gewichtung nach Kundenanzahl

Für Verbraucher

Tipp: Nutzen Sie den Tarifkalkulator vor jedem Lieferantenwechsel! Achten Sie auf den Effektivpreis (Gesamtkosten pro Jahr).

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