§ 33

Ernennung des Auffangversorgers

Zusammenfassung verfügbar

📝 Zusammenfassung

Der Auffangversorger wird von der E-Control alle 2 Jahre per Ausschreibung bestimmt (ab Juni 2026). Der Preis orientiert sich an Börsenpreisen plus einem fixen Aufschlag.

📜 Gesetzestext

Wie wird der Auffangversorger bestimmt?

Die E-Control schreibt alle 2 Jahre aus. Der günstigste Anbieter gewinnt.

Preisstruktur

Komponente Bedeutung
Börsenpreis Spotmarkt oder Terminmarkt
+ Gesamtaufschlag Kosten des Lieferanten
= Endpreis Was Sie zahlen

Qualitätskriterien

Der Auffangversorger muss:
- Alle Voraussetzungen als Lieferant erfüllen
- Genug Kapazität haben
- Zuverlässig sein

Schutz vor überhöhten Preisen

Angebote über dem Referenzwert werden ausgeschlossen - Sie zahlen also keine Wucherpreise.

Zeitplan

Ab 1. Juni 2026 wird es einen offiziell ernannten Auffangversorger geben.

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