§ 32

Besondere Bestimmungen für die Auffangversorgung nach Lieferantenausfall

Zusammenfassung verfügbar

📝 Zusammenfassung

Wenn Ihr Lieferant insolvent wird oder seine Bilanzgruppe verliert, werden Sie sofort vom Auffangversorger übernommen. Sie bleiben durchgehend mit Strom versorgt.

📜 Gesetzestext

Schutz bei Lieferanteninsolvenz

Wenn Ihr Anbieter pleitegeht, passiert Folgendes:

Schritt Was passiert?
1 Bilanzgruppenkoordinator kündigt Vertrag
2 E-Control und Netzbetreiber werden informiert
3 Ihr Zählpunkt wird Auffangversorger zugeordnet
4 Weiterversorgung ohne Unterbrechung

Bei PV-Einspeisung

Der Auffangversorger übernimmt Ihre Einspeisung zu Marktpreisen (minus Ausgleichsenergie-Kosten).

Transparenz

Die E-Control veröffentlicht auf ihrer Website:
- Welcher Lieferant ausgefallen ist
- Wer der Auffangversorger ist
- Wann die Auffangversorgung beginnt

Beruhigend: Auch bei Insolvenz Ihres Lieferanten wird Ihr Strom nicht abgeschaltet!

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