§ 97
Netzanschlusspunkt und Netzebenenzuordnung
📜 Gesetzestext
(1)
Beim
Anschluss
von
Stromerzeugungsanlagen,
Energiespeicheranlagen
und
Verbrauchsanlagen hat der Netzbetreiber den Netzanschlusspunkt auf Basis der netzwirksamen Leistung
nach folgenden Größenklassen festzulegen:
- netzwirksame Leistung von bis zu 100 kW: Netzebene 7;
- netzwirksame Leistung von mehr als 100 kW bis zu 400 kW: Netzebene 6;
- netzwirksame Leistung von mehr als 400 kW bis zu 5000 kW: Netzebene 5;
- netzwirksame Leistung von mehr als 5000 kW bis zu 200 MW: Netzebene 4 oder 3.
(2) Bei einem Anschluss auf Netzebene 6 ist der Anschluss entweder an die zur Anlage des
Netzbenutzers nächstgelegene bestehende Transformatorstation oder an eine im Vergleich dazu zur
Anlage des Netzbenutzers näher liegende neu zu errichtende Transformatorstation vorzunehmen. In
Fällen des Anschlusses auf Netzebene 4 ist der Anschluss entweder an das zur Anlage des Netzbenutzers
nächstgelegene bestehende Umspannwerk oder an ein im Vergleich dazu zur Anlage des Netzbenutzers
näher liegendes neu zu errichtendes Umspannwerk vorzunehmen.
(3) Eine von Abs. 1 oder 2 abweichende Festlegung ist zulässig, wenn dies aus technischen Gründen
zwingend erforderlich ist oder zwischen dem Anschlusswerber und dem Netzbetreiber einvernehmlich
vereinbart wird. Gegenüber dem Anschlusswerber ist eine solche Abweichung transparent und
nachvollziehbar darzulegen.
(4) Anschlusswerber können im Rahmen der Vorgaben der Verordnung gemäß § 93 Abs. 1 einen
vom Netzbetreiber festgelegten Netzanschlusspunkt abweichenden Netzanschlusspunkt begehren
(alternativer Netzanschlusspunkt), wenn sie die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen.
(5) Übertragungsnetzbetreiber haben weder das Recht, den Netzanschluss eines Netzbenutzers unter
Berufung auf mögliche künftige Einschränkungen der verfügbaren Netzkapazitäten abzulehnen, noch das
Recht, die Einrichtung eines neuen Netzanschlusspunktes mit der Begründung abzulehnen, dass hierdurch
zusätzliche Kosten als Folge der notwendigen Kapazitätserhöhung für die in unmittelbarer Nähe des
Netzanschlusspunktes befindlichen Netzteile entstünden.