§ 93 – Festlegung der Allgemeinen Netzbedingungen für das Verteilernetz

📝 Zusammenfassung

Für Verteilernetze erlässt die Regulierungsbehörde die Netzbedingungen per Verordnung. Netzbetreiber können ergänzende Bestimmungen beantragen. Veröffentlichung auf Website und gemeinsamer Plattform. 3 Monate bis zur Geltung.

Zuständigkeit

Die Regulierungsbehörde erlässt:

Was Wie
Allgemeine Netzbedingungen Verordnung
Ergänzende Bestimmungen Bescheid auf Antrag

Ergänzende Bestimmungen

Verteilernetzbetreiber können in festgelegten Bereichen ergänzende Bestimmungen zur Genehmigung einreichen.

Veröffentlichungspflicht

Wo Was
Website des Netzbetreibers Netzbedingungen + Ergänzungen
Gemeinsame Plattform (§ 117) Netzbedingungen + Ergänzungen
Zusendung Auf Wunsch des Netzbenutzers

Vertragsbestandteil

Die veröffentlichten Netzbedingungen sind automatisch Bestandteil der Verträge für:

  1. Anschluss zum Verteilernetz
  2. Zugang zum Verteilernetz

Änderungen

Frist Aktion
8 Wochen nach Erlass Verständigung der Netzbenutzer
3 Monate nach Mitteilung Änderungen gelten

Rechtssicherheit: Einheitliche Netzbedingungen für alle Verteilernetze in Österreich.

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