§ 110 – Abrechnungspunkte

📝 Zusammenfassung

Auf Verlangen des Netzbenutzers: Zusätzlicher Zählpunkt als Abrechnungspunkt für einzelne Betriebsmittel. Separate Lieferverträge für Abrechnungspunkte möglich.

Abrechnungspunkte

Netzbenutzer können verlangen:

Was Details
Zusätzlicher Zählpunkt Für einzelne Betriebsmittel
Erfassung Erzeugte und verbrauchte Energiemengen
Zuordnung Muss einer Bilanzgruppe zugeordnet sein

Voraussetzung

Betriebsmittel müssen nach § 98 anzeigepflichtig sein, z.B.:

  1. PV-Anlage
  2. Wärmepumpe
  3. E-Auto-Ladestation
  4. Batteriespeicher

Separate Verträge

Netzbenutzer haben das Recht auf:

Vertrag Für
Separater Stromliefervertrag Abrechnungspunkt
Separater Abnahmevertrag Abrechnungspunkt

Praktische Bedeutung

Beispiel Vorteil
PV-Anlage mit eigenem Zählpunkt Separate Vergütung möglich
Wärmepumpe separat Eigener Wärmepumpentarif
Ladestation separat Spezieller Ladetarif

Flexibilität: Mit Abrechnungspunkten können Sie verschiedene Tarife für verschiedene Anlagen nutzen.

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