§ 129 – Netzverlustentgelt

📝 Zusammenfassung

Netzverlustentgelt deckt Kosten für Energiebeschaffung zum Ausgleich physikalischer Netzverluste. Einspeiser bis 5 MW befreit. Zeitvariable Ausgestaltung möglich.

Was wird abgedeckt?

Kosten für:

  1. Transparente Beschaffung von Energiemengen
  2. Diskriminierungsfreie Beschaffung
  3. Ausgleich physikalischer Netzverluste

Entrichtungspflicht

Wer Pflicht
Entnehmer Ja
Einspeiser Ja (mit Befreiung)

Befreiung für Einspeiser

Anlagengröße Entgelt
Bis 5 MW (inkl. Kraftwerksparks) Befreit
Über 5 MW Entgeltpflichtig

Ermittlung der Energiemengen

Bei der Ermittlung angemessener Energiemengen sind Durchschnittsbetrachtungen zulässig.

Verordnung

Die Regulierungsbehörde bestimmt per Verordnung:

  1. Bemessung
  2. Verrechnung
  3. Zeitvariable Ausgestaltung möglich

Praktische Bedeutung

Netzverluste entstehen durch:

  1. Widerstand in Leitungen
  2. Transformation
  3. Andere physikalische Effekte

Verlustausgleich: Das Entgelt finanziert die Beschaffung von Strom zum Verlustausgleich.

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