§ 138 – Grundsätze der Kosten- und Mengenermittlung

📝 Zusammenfassung

Grundsätze der Kostenermittlung: EU-Vorgaben, Anreize setzen, Quersubventionierung verhindern, Investitionen ermöglichen. Kosten nach Regulierungssystematik ermitteln (Investitions-, Betriebskosten, Verzinsung).

Grundsätze der Kostenermittlung

Die Regulierungsbehörde berücksichtigt:

Grundlage Quelle
Art. 18 EU-Verordnung 2019/943 EU-Recht
§ 5 ElWG Ziele des Gesetzes
§ 4 E-ControlG E-Control Grundsätze

Anforderungen

Anforderung Details
Anreize setzen Gemäß Art. 18 Abs. 2 EU-VO
Quersubventionierung verhindern Keine Kostenüberwälzung
Investitionen ermöglichen Lebens-/Leistungsfähigkeit der Netze
Widerstandsfähigkeit Der Netze erhöhen
Flexibilität Der Netze erhöhen

Regulierungssystematik

Festlegungen zu:

Nr. Bereich
1 Investitionskosten, Betriebskosten, Finanzierungskosten
2 Ermittlung und Nachweis der Kosten

Verzinsung

Angemessene Verzinsung von:

  1. Eigenkapital
  2. Fremdkapital

Nicht beeinflussbare Kosten

Kosten, die der Netzbetreiber nicht beeinflussen kann, werden berücksichtigt.

Faire Kostenermittlung: Die Grundsätze sichern angemessene und faire Netzentgelte.

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