§ 134 – Verfahren zur Feststellung der Kostenbasis

📝 Zusammenfassung

Regulierungsbehörde stellt Kostenbasis der Netzbetreiber periodisch fest. Pflicht für Netzbetreiber ab 50 GWh Jahresabgabe. Interessenvertretungen haben Stellungnahmerecht und Beschwerdemöglichkeit.

Kostenfeststellung

Schwelle Verfahren
Über 50 GWh (2008) Periodische Feststellung von Amts wegen
Unter 50 GWh Kann festgestellt werden

Festgestellte Werte

  1. Kosten
  2. Zielvorgaben
  3. Mengengerüst

Beteiligung der Interessenvertretungen

Organisation Rechte
Wirtschaftskammer Stellungnahme, Einsicht, Beschwerde
Landwirtschaftskammer Stellungnahme, Einsicht
Arbeiterkammer Stellungnahme, Einsicht, Beschwerde
Gewerkschaftsbund Stellungnahme, Einsicht

Vertraulichkeit

Wirtschaftlich sensible Informationen sind vertraulich zu behandeln.

Kommunikation

Anforderung Details
Elektronisch Nach Vorgaben der Regulierungsbehörde

Antrag bei Nicht-Feststellung

Netzbetreiber ohne Feststellung können binnen 3 Monaten nach Verordnung Antrag stellen.

Transparenz: Die Kostenbasis ist Grundlage für faire Netzentgelte.

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