§ 19 – Recht auf freie Lieferantenwahl

📝 Zusammenfassung

Sie haben das Recht, Ihren Stromlieferanten frei zu wählen. Sie können sogar mehrere Verträge haben. Wenn Sie selbst Strom erzeugen (PV), können Sie ihn verkaufen.

Ihre Rechte auf einen Blick

Recht Bedeutung
Freie Wahl Jeden zugelassenen Lieferanten wählen
Mehrere Verträge Z.B. Strom + Einspeisung separat
Abnahmevertrag PV-Strom verkaufen
Flexibilität Zusatzdienste ohne Lieferantenzustimmung

Mehrere Verträge?

Sie können für jeden Zählpunkt nur einen Lieferanten haben. Aber:
- Hauptzähler: Lieferant A
- PV-Einspeisung: Abnahmevertrag mit B
- Smart-Home-Dienste: Vertrag mit C

Schutz vor Diskriminierung

Der Lieferant darf Sie nicht benachteiligen, wenn Sie zusätzliche Dienste bei anderen buchen.

Beispiel: Sie haben einen Stromvertrag bei A und nehmen an einem Flexibilitätsprogramm bei B teil. A darf Sie deswegen nicht schlechter behandeln.

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