§ 28 – Recht auf Ratenzahlung

📝 Zusammenfassung

Bei Nachzahlungen haben Sie Anspruch auf Ratenzahlung bis zu 12 Monate (in Härtefällen 18 Monate). Bei Monatsrechnungen: 1x jährlich bis zu 6 Monate. Sie bestimmen die Dauer.

Suchbegriff: "12 Monate"

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Ihr Recht auf Ratenzahlung

Rechnungsart Max. Laufzeit Besonderheit
Jahresabrechnung 12 Monate Standard
Jahresabrechnung Härtefall 18 Monate Begründung nötig
Monatsrechnung 6 Monate 1x jährlich

Wichtige Details

  • Sie bestimmen die Dauer (innerhalb der Grenzen)
  • Fälligkeit wird aufgehoben - kein Mahnverfahren
  • Vorzeitige Rückzahlung jederzeit möglich

Was ist ein “begründeter Fall” (18 Monate)?

  • Finanzielle Notlage
  • Unerwartete hohe Nachzahlung
  • Krankheit/Arbeitslosigkeit

So fordern Sie Ratenzahlung an

  1. Schriftlich (E-Mail genügt)
  2. Gewünschte Laufzeit angeben
  3. Bei >12 Monaten: Begründung beifügen

Wichtig: Reagieren Sie schnell bei hohen Nachforderungen - Ratenzahlung ist Ihr Recht!

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