§ 39 – Betrauung einer Abwicklungsstelle für den gestützten Preis

📝 Zusammenfassung

Eine Abwicklungsstelle wird vom Wirtschaftsministerium beauftragt, um den gestützten Preis zu verwalten. Vertrag läuft 5 Jahre, einmal verlängerbar.

Suchbegriff: "Abwicklungsstelle"

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Aufgaben der Abwicklungsstelle

  • Verwaltung des gestützten Preises
  • Abrechnung zwischen Lieferanten
  • Kontrolle der Ansprüche

Wer wird beauftragt?

Das Wirtschaftsministerium schließt einen Vertrag ab. Die Stelle muss:
- Sparsam arbeiten
- Wirtschaftlich handeln
- Zweckmäßig agieren

Vertragsdauer

  • Erstvertrag: 5 Jahre
  • Einmalige Verlängerung: bis zu 5 Jahre
  • Kündigung: 6 Monate vorher

Kosten

Die Abwicklungsstelle bekommt ein angemessenes Entgelt, das in den 50 Mio. € enthalten ist.

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