§ 40

Aufgaben und Kontrolle der Abwicklungsstelle für den gestützten Preis

Zusammenfassung verfügbar

📝 Zusammenfassung

Die Abwicklungsstelle prüft die Daten der Lieferanten, berechnet die Kosten, verteilt sie auf alle Lieferanten und wird vom Wirtschaftsministerium und einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

📜 Gesetzestext

Die Aufgaben im Detail

Aufgabe Was wird gemacht?
Datenprüfung Lieferantenmeldungen kontrollieren
Abgleich Mit Netzbetreiber-Daten vergleichen
Kostenberechnung Gesamtkosten ermitteln
Verteilung Kosten nach Marktanteil aufteilen
Verrechnung Differenzbeträge ausgleichen
Bundesmittel Bei Bedarf Rechnung an den Bund

Wer muss Daten liefern?

  • Lieferanten: Kosten, Verbrauchskontingente, Strommenge
  • Netzbetreiber: Jährliche Verbrauchsdaten
  • ORF-Beitrags Service GmbH: Auf Anfrage
  • Innenministerium: Auf Anfrage

Kontrolle

  • Wirtschaftsministerium: Aufsicht
  • Unabhängiger Wirtschaftsprüfer: Jährliche Prüfung
  • Quartalsmeldungen: Bei drohender Überschreitung

Transparenz: Die Kosten werden genau erfasst und geprüft, um Missbrauch zu verhindern.

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