§ 45 – Verbrauchs- und Abrechnungsinformation

📝 Zusammenfassung

Sie haben Anspruch auf monatliche Verbrauchsinfo bei Smart Meter (kostenlos). Ohne Smart Meter können Sie 1x vierteljährlich Zählerstand melden. Info muss Verbrauch, Preis und geschätzte Kosten zeigen.

Mit Smart Meter: Monatliche Info auf Verlangen

Wenn Sie Smart Meter haben, aber nur jährlich abgerechnet werden, haben Sie das Recht auf monatliche Verbrauchsinfo binnen 1 Woche nach Messwertübermittlung. Kostenlos per E-Mail oder Web-Portal.

Bei Web-Portal: E-Mail-Hinweis, dass neue Info verfügbar ist.

Ohne Smart Meter: Vierteljährliche Zählerstandsmeldung

Sie können 1x pro Quartal Zählerstand melden:

Schritt Frist
Sie melden Zählerstand an Netzbetreiber (nach Bedarf)
Netzbetreiber an Lieferant 10 Tage
Verbrauchsinfo an Sie 2 Wochen ab Übermittlung an Lieferant

Papierform möglich

Auf Wunsch erhalten Sie die Info kostenlos in Papierform.

Was muss in der Verbrauchsinfo stehen?

Mindestens monatlicher Verbrauch, vereinbarter Preis für Stromlieferung und geschätzte monatliche Kosten (Lieferung plus Netz). Die E-Control legt Details per Verordnung fest.

Tipp: Nutzen Sie die monatliche Verbrauchsinfo, um Ihren Stromverbrauch zu kontrollieren und Kosten zu sparen!

ElWG Assistent

KI-gestützte Rechtsauskunft

Willkommen! Ich bin Ihr ElWG-Experte. Stellen Sie mir Fragen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz und ich werde versuchen, sie mit Quellenangaben zu beantworten.

Beliebte Fragen:

🔧
' : ' '">

KI-Antworten können Fehler enthalten. Bitte im Gesetzestext verifizieren.