§ 53 – Auslesung der Zähleinrichtung

📝 Zusammenfassung

Normale Zähler (ohne Smart Meter) müssen mindestens 1x jährlich abgelesen werden. Alle 3 Jahre muss der Netzbetreiber selbst ablesen. Selbstablesung ist möglich.

Ablesefrequenz bei normalen Zählern

Jede Zähleinrichtung ohne Smart Meter wird mindestens 1x jährlich abgelesen.

Wer liest ab?

Wer Häufigkeit
Sie selbst (Selbstablesung) Jährlich möglich
Netzbetreiber Mindestens alle 3 Jahre verpflichtend

Selbstablesung

Wenn der Netzbetreiber Selbstablesung anbietet:
1. Sie lesen den Zählerstand ab
2. Übermitteln die Daten an den Netzbetreiber
3. Netzbetreiber macht Plausibilitätskontrolle

Rechnerische Ermittlung

Nur zulässig wenn:
- Sie die Selbstablesung nicht genutzt haben UND
- Ableseversuch durch Netzbetreiber erfolglos war (aus Ihrem Verantwortungsbereich, z.B. Zutritt verweigert)

Bei Smart Metern

Dieser Paragraph gilt NICHT für Smart Meter - diese werden nach § 54 ausgelesen.

Wichtig: Nutzen Sie die Selbstablesung, um Schätzungen und eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden!

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