§ 56 – Rechnerische Ermittlung des Verbrauchs

📝 Zusammenfassung

Bei rechnerischer Verbrauchsermittlung: Nur anhand historischer Daten oder Lastprofile. Bei Abweichung von tatsächlichen Werten: kostenlose Rechnungskorrektur.

Wann rechnerische Ermittlung?

Wenn keine gemessenen Werte vorliegen (z.B. Zählerausfall, keine Ablesung möglich).

Wie wird gerechnet?

Methode Basis
Historische Daten Frühere Verbräuche am selben Zählpunkt
Standardlastprofile Geltende, standardisierte Profile

Die Berechnung muss transparent und nachvollziehbar sein.

Vereinfachung für kleine Netzbetreiber

Netzbetreiber mit max. 10 GWh jährlicher Abgabemenge dürfen vereinfachte Verfahren anwenden.

Ihr Recht auf Korrektur

Weicht die rechnerische Ermittlung von den tatsächlichen Werten ab: Kostenlose Rechnungskorrektur.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Rechnung auf Hinweise zur rechnerischen Ermittlung und fordern Sie bei Unstimmigkeiten Korrektur!

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