§ 61 – Berichterstattung über die nationale Praxis

📝 Zusammenfassung

Die E-Control meldet an die EU-Kommission die nationale Praxis bei Datenzugang und Smart Meter. Netzbetreiber müssen binnen 2 Monaten nach Inkrafttreten ihre Verfahren melden.

EU-Berichtspflicht

Die E-Control ist zuständige Behörde für die EU-Verordnung 2023/1162.

Meldepflicht Netzbetreiber

Binnen 2 Monaten nach Inkrafttreten müssen Netzbetreiber melden:
- Verfahren für Datenzugang
- Nationale Umsetzung des Referenzmodells
- Funktionen und Informationsaustausch

Bericht an EU-Kommission

Die E-Control erstellt binnen 3 Monaten nach Inkrafttreten einen Bericht über die nationale Praxis.

Aktualisierung

Bei Änderungen müssen Netzbetreiber die E-Control und das Wirtschaftsministerium informieren.

Transparenz: Diese Berichtspflicht stellt sicher, dass Österreich EU-Vorgaben einhält!

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