§ 61 – Berichterstattung über die nationale Praxis

📝 Zusammenfassung

Die E-Control meldet an die EU-Kommission die nationale Praxis bei Datenzugang und Smart Meter. Netzbetreiber müssen binnen 2 Monaten nach Inkrafttreten ihre Verfahren melden.

EU-Berichtspflicht

Die E-Control ist zuständige Behörde für die EU-Verordnung 2023/1162.

Meldepflicht Netzbetreiber

Binnen 2 Monaten nach Inkrafttreten müssen Netzbetreiber melden:
- Verfahren für Datenzugang
- Nationale Umsetzung des Referenzmodells
- Funktionen und Informationsaustausch

Bericht an EU-Kommission

Die E-Control erstellt binnen 3 Monaten nach Inkrafttreten einen Bericht über die nationale Praxis.

Aktualisierung

Bei Änderungen müssen Netzbetreiber die E-Control und das Wirtschaftsministerium informieren.

Transparenz: Diese Berichtspflicht stellt sicher, dass Österreich EU-Vorgaben einhält!

ElWG Assistent

KI-gestützte Recherche

Willkommen! Ich bin Ihr ElWG-Experte. Stellen Sie mir Fragen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz und ich werde versuchen, sie mit Quellenangaben zu beantworten.

Beliebte Fragen:

KI-Antworten können Fehler enthalten. Bitte im Gesetzestext verifizieren.

Datenspeicherung auf dieser Website

Diese Website verwendet nur technisch notwendige Cookies für Ihre Anmeldung. Chat-Verläufe werden im lokalen Speicher Ihres Browsers (LocalStorage) gespeichert. Zur Missbrauchsprävention wird die KI-Nutzung anonymisiert protokolliert. Mehr erfahren

Datenschutz

Willkommen beim ELWG Erklärt!

Ihr Informationsportal zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als registrierter Benutzer erhalten Sie Zugang zu exklusiven Funktionen:

  • KI-Assistent

    Stellen Sie Fragen zum ElWG und erhalten Sie KI-gestützte Antworten mit Quellenangaben

  • FAQs bewerten

    Bewerten Sie Antworten und helfen Sie anderen Nutzern, relevante Informationen zu finden

  • Inhalte verbessern

    Schlagen Sie Änderungen und Ergänzungen vor, die nach Freigabe veröffentlicht werden

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur wenige Sekunden.