§ 70 – Energienutzung

📝 Zusammenfassung

Rechtsanspruch auf gemeinsame Energienutzung gegenüber Netzbetreibern. Netzbetreiber müssen informiert werden. Daten an E-Control. Nahebereich für EEG definiert (lokal/regional).

Ihr Rechtsanspruch

Sie haben einen Rechtsanspruch gegenüber Netzbetreibern:
- Eigenversorgungsanlagen zu betreiben
- An gemeinsamer Energienutzung teilzunehmen

Meldepflicht an Netzbetreiber

Netzbetreiber müssen informiert werden über:
1. Stromerzeugungsanlagen (Zählpunkte, Kapazität)
2. Verbrauchsanlagen (Zählpunkte)
3. Aufteilung der Energie (statisch/dynamisch)
4. Aufnahme/Ausscheiden von Teilnehmern
5. Beendigung, Demontage

Anteilige Teilnahme

Anteilige Nutzung einer Eigenversorgungsanlage und anteilige Teilnahme an gemeinsamer Energienutzung ist zulässig.

Kontrolle durch E-Control

Netzbetreiber übermitteln Daten an E-Control für stichprobenartige Prüfung.

Der Nahebereich (für EEG)

Stufe Bereich
Lokal Gleicher Niederspannungsstrang
Regional Gleiche Mittelspannungsebene

Ihr Recht: Netzbetreiber müssen Ihre Teilnahme an Energiegemeinschaften ermöglichen!

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