§ 71 – Energienutzung

📝 Zusammenfassung

Bei gemeinsamer Energienutzung: Netzbetreiber misst Viertelstundenwerte, stellt diese über Web-Portal und API bereit. Daten werden mit Lieferanten und Teilnehmern ausgetauscht.

Pflichten des Netzbetreibers

Der Netzbetreiber hat bei gemeinsamer Energienutzung:

Aufgabe Details
Messung Energiewerte pro Viertelstunde
Saldierung Reduziert um zugeordnete Erzeugung
Clearing Verwendung für Clearing gemäß § 12
Bereitstellung Über Web-Portal und API

Empfänger der Daten

  1. Lieferanten der teilnehmenden Netzbenutzer
  2. Andere teilnehmende Netzbenutzer
  3. Organisator (falls bestellt)

Technische Anforderungen

Der Netzbetreiber muss gewährleisten:

Anforderung Standard
Identifizierung Sichere Authentifizierung
Übermittlung Verschlüsselt nach Stand der Technik
Format Maschinenlesbar
Kosten Kostenlos

Nicht im Nahebereich

Für Teilnehmer außerhalb des Nahebereichs erfolgt zusätzlicher Datenaustausch zwischen den Netzbetreibern.

Wichtig: Die Daten sind über das Web-Portal für alle Teilnehmer einer Energiegemeinschaft kostenlos abrufbar.

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