§ 82 – Netzes

📝 Zusammenfassung

Auch Eigenversorgungsanlagen mit fossilen Brennstoffen müssen in der Herkunftsnachweisdatenbank registriert werden. Ab 100 kW ist ein Smart Meter Pflicht. Jährliche Zählerstandmeldung erforderlich.

Registrierungspflicht

Betrifft: Anlagen zur Eigenversorgung aus fossilen Quellen, die nicht oder nur teilweise ins öffentliche Netz einspeisen.

Messpflicht

Anlagengröße Anforderung
Bis 100 kW Keine besondere Messpflicht
Über 100 kW Intelligentes Messgerät (Smart Meter)

Ausnahme

Notstromaggregate sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.

Jährliche Meldung

Der Zählerstand ist einmal jährlich zu melden an die Regulierungsbehörde durch:

  1. Anlagenbetreiber ODER
  2. Beauftragter Dienstleister

Pflichten des Netzbetreibers

Pflicht Details
Information Beim Netzanschluss über Registrierungspflicht
Meldung Fehlende/mangelhafte Eintragungen an Regulierungsbehörde

Herkunftsnachweise

Für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen müssen zertifizierte Stellen die Einspeisemengen in der Datenbank eingeben.

Eigenversorgung: Auch nicht-netzgebundene fossile Stromerzeugung muss dokumentiert werden.

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