§ 81 – Herkunftsnachweisdatenbank

📝 Zusammenfassung

Die Regulierungsbehörde führt die Herkunftsnachweisdatenbank. Fossile Stromerzeugungsanlagen müssen bis zur Inbetriebnahme registriert werden mit Mindestangaben zu Anlage, Standort und Erzeugung.

Zuständigkeit

Die Regulierungsbehörde ist zuständig für:

Aufgabe Details
Ausstellung Herkunftsnachweise ausstellen
Überwachung Übertragung kontrollieren
Entwertung Nachweise entwerten
Datenbank Automationsunterstützt führen

Registrierungspflicht

Anlagen zur Stromerzeugung aus fossilen Energiequellen am öffentlichen Netz müssen registriert werden.

Frist: Bis zur Inbetriebnahme

Wer registriert:
1. Anlagenbetreiber
2. Anlagenbevollmächtigter
3. Beauftragter Dritter

Mindestangaben bei Registrierung

Nr. Angabe
1 Anlagenbetreiber und Bezeichnung
2 Standort
3 Art und Maximalkapazität
4 Zählpunktnummer
5 Netzbetreiber
6 Erzeugte Energiemenge
7 Eingesetzte Energieträger
8 Investitionsbeihilfen
9 Weitere Förderungen
10 Inbetriebnahmedatum
11 Außerbetriebnahmedatum

Nachweise

Die Angaben sind zu belegen durch:

  1. Abgeschlossener Netzzugangsvertrag
  2. Weitere geeignete Nachweise
  3. Auf Anforderung: Anlagenaudits, Bescheide

Transparenz: Die Herkunftsnachweisdatenbank macht die Stromherkunft nachvollziehbar.

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