§ 86 – Verpflichtende Stromkennzeichnung

📝 Zusammenfassung

Lieferanten müssen den Lieferantenmix auf Rechnung, Website und Werbematerial ausweisen: Technologie, Ursprungsland, CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall. Kennzeichnung einmal jährlich.

Suchbegriff: "Herkunftsnachweisdatenbank"

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Verpflichtende Stromkennzeichnung

Lieferanten müssen einmal jährlich ausweisen:

Wo Was
Stromrechnung Lieferantenmix
Website Lieferantenmix
Informationsmaterial Lieferantenmix
Werbematerial Lieferantenmix

Kategorien des Lieferantenmix

Kategorie Details
Technologie Art der Stromerzeugung
Ursprungsland Herkunft der Nachweise
Gemeinsamer Handel Strom und Nachweise zusammen

Vollumfassende Kennzeichnung

Auf der Website (oder auf Wunsch per Zusendung) mit Aufschlüsselung nach:

  1. Feste oder flüssige Biomasse
  2. Erneuerbare Gase
  3. Geothermische Energie
  4. Wind- und Sonnenenergie
  5. Wasserkraft
  6. Kohle
  7. Erdgas
  8. Erdöl und Produkte

Umweltauswirkungen

Verpflichtend auszuweisen:

  1. CO2-Emissionen
  2. Radioaktiver Abfall

Darstellung

Die Ausweisung wird einheitlich aus der Herkunftsnachweisdatenbank generiert und elektronisch verwertbar bereitgestellt.

Transparenz: Verbraucher können die Stromherkunft ihres Lieferanten nachvollziehen.

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