Welche Rechnungsfristen muss ich einhalten?
Grundsatz:
Rechnungen für Stromlieferung und Netznutzung sind kostenfrei und mindestens einmal jährlich zu legen.
Mit Smart Meter:
Sie haben das Wahlrecht zwischen monatlicher Rechnung und Jahresrechnung. Auf dieses Wahlrecht muss bei Vertragsabschluss und jährlich hingewiesen werden.
Bei dynamischen Preisen:
Bei Lieferverträgen mit dynamischen Energiepreisen sind monatliche Rechnungen verpflichtend und kostenfrei.
Unterjährige Rechnung:
Einmal jährlich können Sie auf Anfrage eine unterjährige Rechnung kostenfrei verlangen.
Verwandter Paragraph
§ 44 – Zeitliche Vorgaben für die Rechnungslegung und VerrechnungsdatenMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.