Welche Rechnungsfristen muss ich einhalten?

🛒 Lieferanten Pflichten 35 Aufrufe 0 hilfreich

Grundsatz:
Rechnungen für Stromlieferung und Netznutzung sind kostenfrei und mindestens einmal jährlich zu legen.

Mit Smart Meter:
Sie haben das Wahlrecht zwischen monatlicher Rechnung und Jahresrechnung. Auf dieses Wahlrecht muss bei Vertragsabschluss und jährlich hingewiesen werden.

Bei dynamischen Preisen:
Bei Lieferverträgen mit dynamischen Energiepreisen sind monatliche Rechnungen verpflichtend und kostenfrei.

Unterjährige Rechnung:
Einmal jährlich können Sie auf Anfrage eine unterjährige Rechnung kostenfrei verlangen.

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