Wie funktioniert die Abwicklung des gestützten Preises für Lieferanten?
Die ORF-Beitrags Service GmbH informiert den Lieferanten unverzüglich nach der Befreiung von der Beitragspflicht.
Anwendung:
Der gestützte Preis ist ab dem Monatsersten nach der Übermittlung zu berücksichtigen und gesondert auf der Rechnung auszuweisen.
Finanzierung:
Die Kosten sind bis zu 60 Mio. Euro jährlich von allen Lieferanten gemeinschaftlich aufzubringen. Die Lieferanten beteiligen sich im Ausmaß ihres Marktanteils an Haushaltskunden.
Pauschale für Lieferanten:
Für die entstandenen operativen Aufwendungen gebührt den Lieferanten eine pauschale Abgeltung von 35 Euro pro beliefertem begünstigten Haushalt und Jahr.
Verbot der Weiterverrechnung:
Eine unzulässige Weiterverrechnung bereits abgegoltener Kosten an Haushaltskunden berechtigt den Bund zur Rückforderung der bereitgestellten Mittel.
Verwandter Paragraph
§ 38 – Besondere Bestimmungen für Lieferverträge mit gestütztem PreisMelden Sie sich an, um diese Antwort zu bewerten.