§ 13

Anforderungen an den und Benennung des Bilanzgruppenkoordinators

Zusammenfassung verfügbar

📝 Zusammenfassung

Der Bilanzgruppenkoordinator muss unabhängig von Stromerzeugern und -händlern sein. Der Regelzonenführer (APG) benennt ihn, die E-Control prüft.

📜 Gesetzestext

Warum Unabhängigkeit?

Der Bilanzgruppenkoordinator hat sensible Marktdaten. Er darf nicht von Stromproduzenten oder -händlern kontrolliert werden.

Anforderungen

Kriterium Bedeutung
Unabhängigkeit Kein Einfluss von Erzeugern/Lieferanten
Neutral Alle Marktteilnehmer gleich behandeln
Kostengünstig Keine überhöhten Gebühren
Sitz in EU/EWR Rechtliche Erreichbarkeit

Wer kontrolliert?

Die E-Control prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

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