§ 37

Besondere Bestimmungen für die ORF-Beitrags Service GmbH

Zusammenfassung verfügbar

📝 Zusammenfassung

Die ORF-Beitrags Service GmbH informiert Ihren Stromlieferanten über Ihre GIS-Befreiung. Der Lieferant wendet dann automatisch den gestützten Preis an.

📜 Gesetzestext

Der Weg zum gestützten Preis

Schritt Wer macht was?
1 Sie beantragen GIS-Befreiung
2 ORF-Beitrags Service prüft
3 Bei Genehmigung: Info an Ihren Lieferanten
4 Lieferant wendet gestützten Preis an

Welche Daten werden übermittelt?

  • Dauer der Befreiung
  • Ihre Zählpunktbezeichnung
  • Vertragspartnerin/Vertragspartner
  • Evtl. Pauschalbeträge

Bei Lieferantenwechsel

Die ORF-Beitrags Service GmbH informiert auf Ihr Verlangen den neuen Lieferanten.

Transparenz

Die ORF-Beitrags Service GmbH meldet jährlich:
- Anzahl der begünstigten Haushalte
- Aufschlüsselung nach Bundesland

Praxis: Sie müssen sich nicht selbst beim Lieferanten melden - alles läuft automatisch über die ORF-Beitrags Service GmbH.

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