§ 109 – Zählpunkte

📝 Zusammenfassung

Jeder Netzbenutzer erhält je Messeinrichtung einen Zählpunkt pro Energieflussrichtung mit eindeutiger Nummer. Zählpunkte werden Netzbenutzerkategorien zugeordnet. Zusammenfassung zu Summenzählpunkten nur am selben Netzanschlusspunkt erlaubt (Ausnahme: Straßenbahn). Für kleine Zählpunkte (<100.000 kWh oder <50 kW) gelten vereinfachte Regeln.

Zählpunkte: Identifikation im Stromnetz

Zählpunkte sind die eindeutige Kennzeichnung jeder Messstelle im Stromnetz.

Grundprinzipien

Regel Beschreibung
Ein Zählpunkt pro Messeinrichtung Je Energieflussrichtung
Eindeutige Nummer Zählpunktbezeichnung (33-stellig in Österreich)
Mitteilungspflicht Binnen 1 Arbeitstag auf Anfrage

Netzbenutzerkategorien

Die E-Control legt per Verordnung Kategorien fest, getrennt nach:
- Einspeisern (Erzeuger)
- Entnehmern (Verbraucher)

Zusammenfassung zu Summenzählpunkten

Erlaubt Nicht erlaubt
Parallele Betriebsmittel am selben Netzanschlusspunkt Unterschiedliche Netzanschlusspunkte
Straßenbahnanlagen (galvanisch/transformatorisch verbunden) Entfernte Anlagen

Vereinfachte Regeln für kleine Zählpunkte

Betrifft Zählpunkte auf Netzebenen 6 und 7 mit:
- Entnahme: <100.000 kWh/Jahr oder <50 kW
- Einspeisung: <100.000 kWh/Jahr oder <50 kW

Praxistipp: Die Zählpunktbezeichnung finden Sie auf Ihrer Stromrechnung - sie ist wichtig für Lieferantenwechsel und Energiegemeinschaften.

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