§ 109 – Zählpunkte

📝 Zusammenfassung

Jeder Netzbenutzer erhält einen Zählpunkt je Messeinrichtung und Energieflussrichtung. Zählpunktnummer binnen 1 Arbeitstag auf Verlangen. Zählpunkte werden Netzbenutzerkategorien zugeordnet.

Zählpunkt-Zuordnung

Prinzip Details
Ein Zählpunkt Je Messeinrichtung
Je Energieflussrichtung Entnahme und Einspeisung getrennt
Eindeutige Nummer Zählpunktbezeichnung

Auskunftspflicht

Frist Details
1 Arbeitstag Ab Anfrage des Netzbenutzers
Inhalt Zugeordnete Zählpunktbezeichnung

Netzbenutzerkategorien

Die Regulierungsbehörde legt per Verordnung fest:

  1. Kategorien für Einspeiser
  2. Kategorien für Entnehmer

Zusammenfassung von Zählpunkten

Zusammenfassung Zulässigkeit
Straßenbahnanlagen Pflicht (Summenzählpunkt)
Gleicher Netzanschlusspunkt Zulässig
Parallele Betriebsmittel Pflicht (Summenzählpunkt)
Unterschiedliche Anschlusspunkte Nicht zulässig

Lastprofilzähler

Für Zählpunkte mit:

  1. Unter 100.000 kWh Jahresverbrauch ODER
  2. Unter 50 kW netzwirksamer Leistung

Identifikation: Der Zählpunkt ist Ihre eindeutige Adresse im Stromnetz.

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