§ 118 – Netzentwicklungsplan für das Verteilernetz

📝 Zusammenfassung

Verteilernetzbetreiber ab 1.000 Zählpunkten müssen alle 2 Jahre einen Netzentwicklungsplan erstellen. Planungshorizont 10 Jahre. Transparenz über Kapazitäten, Flexibilitätsbedarf und Ausbaumaßnahmen.

Pflicht zur Erstellung

Schwelle Pflicht
Ab 1.000 Zählpunkte Netzentwicklungsplan erforderlich
Turnus Jedes gerade Kalenderjahr
Horizont 10 Jahre

Ziele des Netzentwicklungsplans

Ziel Nutznießer
Kapazitätserhöhungen Marktteilnehmer
Flexibilitätsbedarf Flexibilitätsanbieter
Infrastrukturmaßnahmen Marktteilnehmer
Digitalisierung Marktteilnehmer
Effiziente Nutzung Alle

Inhalte

Der Netzentwicklungsplan informiert über:

  1. Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung
  2. Zeitrahmen der Maßnahmen
  3. Bedarf an Flexibilitätsleistungen
  4. Geplante Netzinfrastruktur
  5. Digitalisierungsmaßnahmen
  6. Standorte für Speicher und Erzeugungsanlagen

Grundlage

Der Plan stützt sich auf:

  1. Aktuelle Lage
  2. Prognosen zu Angebot und Nachfrage
  3. Klima- und Energieziele

Planungssicherheit: Der Netzentwicklungsplan zeigt, wo und wann Netzkapazitäten verfügbar werden.

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