§ 138 – Eigentumsrechtliche Entflechtung

📝 Zusammenfassung

Die E-Control ermittelt die Kosten der Netzbetreiber nach EU-Grundsätzen (Art. 18 VO 2019/943) unter Vermeidung von Quersubventionierungen und Setzen von Effizienzanreizen. Die Regulierungssystematik umfasst: Investitions-/Betriebskosten, Kapitalverzinsung, Abschreibungen, Mengengerüst. Bei Fusionen kann erhöhte Kapitalbasis anerkannt werden, wenn Synergien entstehen.

Suchbegriff: "Rechnungslegung"

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Kosten- und Mengenermittlung: Grundlage der Entgeltregulierung

§ 138 regelt, wie die E-Control die anerkennbaren Kosten der Netzbetreiber ermittelt - die Basis für alle Systemnutzungsentgelte.

Grundsätze der Kostenermittlung

Prinzip Umsetzung
EU-Konformität Art. 18 VO 2019/943
Keine Quersubventionierung Getrennte Kostenrechnung
Anreizregulierung Effizienzanreize nach Art. 18 Abs. 2
Investitionsfreundlich Lebens- und Leistungsfähigkeit der Netze
Flexibilität fördern Widerstandsfähigkeit erhöhen

Kostenkomponenten (Abs. 2)

Kategorie Details
Investitionskosten Errichtung, Ausbau, Modernisierung
Betriebskosten Laufender Netzbetrieb
Finanzierungskosten Angemessene Verzinsung Eigen-/Fremdkapital
Nicht beeinflussbare Kosten Z.B. regulatorische Auflagen

Nachweis und Prüfung

Die E-Control kann heranziehen:
- Unternehmensbücher
- Kostenträgerrechnungen
- Prozesskosten
- Drittvergleiche (Marktüblichkeit)

Weitere Regelungsmöglichkeiten (Abs. 3)

Thema Möglichkeiten
Regulierungsperioden Ein- oder mehrjährig
Zielvorgaben Generell und individuell
Flexibilitätsanreize Beschaffung von Flexibilitätsleistungen
Fusionen Erhöhte Kapitalbasis bei Synergien
Fördermittel Reduzieren verzinsliche Kapitalbasis

Transparenzpflicht (Abs. 4)

Die Regulierungssystematik muss:
- Nach Verfahrensabschluss veröffentlicht werden
- Auf Anfrage übermittelt werden
- Wirtschaftlich sensible Daten anonymisiert

Praxisrelevanz: Die Regulierungssystematik bestimmt, welche Kosten die Netzbetreiber über die Entgelte abrechnen dürfen.

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