§ 150 – Bewertung des Flexibilitätsbedarfs

📝 Zusammenfassung

Regulierungsbehörde erstellt alle 2 Jahre Bericht über Flexibilitätsbedarf auf nationaler Ebene. Nichtfossile Flexibilität besonders bewerten. Bericht an EU-Kommission, ACER und Bundesminister.

Bericht

Merkmal Details
Turnus Alle 2 Jahre
Frist 1 Jahr nach Genehmigung der EU-Methode
Horizont Wie EU-Netzentwicklungsplan

Inhalte

Anforderung Quelle
Mindestanforderungen Art. 19e Abs. 1 und 2 EU-VO 2019/943
Zusätzlich Nichtfossile Flexibilität bewerten

Nichtfossile Flexibilität

Besondere Bewertung von:

  1. Speichern
  2. Laststeuerung
  3. Erneuerbaren Energien

Übermittlung

Der Bericht geht an:

  1. Europäische Kommission
  2. Agentur (ACER)
  3. Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Veröffentlichung

Der Bericht ist zu veröffentlichen.

Externe Unterstützung

Die Regulierungsbehörde kann fachlich qualifizierte Dritte beauftragen.

Flexibilitätswende: Der Bericht zeigt den Bedarf an flexiblen Ressourcen für die Energiewende.

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