§ 150 – Bewertung des Flexibilitätsbedarfs

📝 Zusammenfassung

Die E-Control erstellt alle 2 Jahre einen Bericht über den nationalen Flexibilitätsbedarf nach EU-Methode (Art. 19e VO 2019/943). Der Betrachtungszeitraum entspricht dem EU-Netzentwicklungsplan (TYNDP). Besonderer Fokus auf nichtfossile Flexibilität. Bericht geht an EU-Kommission, ACER und Bundesminister.

Flexibilitätsbewertung: Zukunftssicherung des Stromnetzes

Die Bewertung des Flexibilitätsbedarfs ist ein zentrales Element der europäischen Versorgungssicherheitsstrategie.

Berichtsrhythmus und -zeitraum

Aspekt Details
Erster Bericht 1 Jahr nach ACER-Genehmigung der Methode
Folgend Alle 2 Jahre
Betrachtungszeitraum Beginn 1. Jänner, Dauer wie TYNDP

Inhalt des Berichts (EU-Anforderungen)

Nach Art. 19e VO 2019/943:
- Geschätzter Flexibilitätsbedarf auf nationaler Ebene
- Mindestanforderungen aus Abs. 1 lit. a und b
- Potenzial von nichtfossilen Flexibilitätsressourcen

Was ist Flexibilität?

Flexibilität umfasst alle Ressourcen, die auf Schwankungen in Erzeugung und Verbrauch reagieren können:
- Speicher (Batterien, Pumpspeicher)
- Laststeuerung (Demand Response)
- Flexible Erzeugung (Gaskraftwerke, Biomasse)
- Netzverbindungen (Import/Export)

Adressaten des Berichts

Institution Zweck
Europäische Kommission EU-weite Koordination
ACER Europäische Energieregulierung
Bundesminister Nationale Energiepolitik

Unterstützung durch Dritte

Die E-Control kann externe Experten für die Bewertung und Berichtserstellung hinzuziehen.

EU-Hintergrund: Der Bericht ist Teil der europäischen Koordination der Versorgungssicherheit und ergänzt die nationalen Maßnahmen.

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