§ 143 – Anzeigepflichten und Systemanalyse

📝 Zusammenfassung

Betreiber von Anlagen ab 20 MW müssen Stilllegungen bis 30. September anzeigen. Regelzonenführer erstellt bis 1. Dezember jährlich Systemanalyse zum Netzreservebedarf.

Anzeigepflicht

Schwelle Frist Inhalt
Über 20 MW Engpassleistung 30. September Stilllegungen für ab 1. Oktober Folgejahr

Pflichtangaben der Anzeige

  1. Zeitpunkt des Beginns
  2. Voraussichtliche Dauer
  3. Vorlaufzeit für Wiederinbetriebnahme
  4. Gründe (rechtlich, technisch, betriebswirtschaftlich)

Arten von Stilllegungen

Art Beschreibung
Temporär Vorübergehend
Temporär saisonal Z.B. Sommerpause
Endgültig Dauerhaft

Systemanalyse

Der Regelzonenführer erstellt bis 1. Dezember jährlich:

Inhalt Details
Netzreservebedarf Ab 1. Oktober Folgejahr
Kritische Situationen Die Versorgungssicherheit gefährden könnten
Betriebliche Maßnahmen Kurz- und mittelfristig

Methode

Die Methode der Systemanalyse ist von der Regulierungsbehörde zu genehmigen.

Planung: Die Anzeigepflicht ermöglicht vorausschauende Netzplanung.

ElWG Assistent

KI-gestützte Rechtsauskunft

Willkommen! Ich bin Ihr ElWG-Experte. Stellen Sie mir Fragen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz und ich werde versuchen, sie mit Quellenangaben zu beantworten.

Beliebte Fragen:

🔧
' : ' '">

KI-Antworten können Fehler enthalten. Bitte im Gesetzestext verifizieren.