§ 151 – Ziel der Entflechtung
📝 Zusammenfassung
Ziel der Entflechtung: Transparenz und diskriminierungsfreier Netzbetrieb. Vertikal integrierte Unternehmen müssen Netzbetrieb von Erzeugung und Lieferung unabhängig organisieren.
Suchbegriff: "Unabhängigkeit"
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Ziel
| Anforderung | Details |
|---|---|
| Transparenz | Nachvollziehbarer Netzbetrieb |
| Diskriminierungsfrei | Gleiche Bedingungen für alle |
| Unabhängigkeit | Netzbetrieb von Erzeugung/Lieferung getrennt |
Vertikal integrierte Unternehmen
Unternehmen, die mehrere Wertschöpfungsstufen vereinen:
- Erzeugung
- Übertragung/Verteilung
- Lieferung
Pflicht
Sicherstellung der Unabhängigkeit des Netzbetriebs gemäß §§ 153-167.
Praktische Bedeutung
| Ohne Entflechtung | Mit Entflechtung |
|---|---|
| Bevorzugung eigener Erzeugung möglich | Gleiche Behandlung aller |
| Wettbewerbsverzerrung | Fairer Wettbewerb |
Wettbewerb: Die Entflechtung sichert fairen Wettbewerb auf dem Strommarkt.
Ziel der Entflechtung ist die Sicherstellung von Transparenz sowie die diskriminierungsfreie Organisation und Abwicklung des Netzbetriebs, um allen Netzzugangsberechtigten unter gleichen Bedingungen die Nutzung des Netzes zu gewähren. Vertikal integrierte Elektrizitätsunternehmen sind verpflichtet, die Unabhängigkeit des Netzbetriebs von den Tätigkeiten der Erzeugung und Lieferung gemäß den Vorgaben der §§ 153 bis 167 sicherzustellen.