§ 153 – Entflechtung und Transparenz der Rechnungslegung, Verbot von Quersubventionen

📝 Zusammenfassung

Getrennte Rechnungslegung für Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Speicher, Ladepunkte. Jahresabschluss von Abschlussprüfer prüfen lassen. Quersubventionen verboten.

Jahresabschluss

Pflicht Details
Erstellen Alle Elektrizitätsunternehmen
Prüfen Durch Abschlussprüfer
Veröffentlichen Soweit gesetzlich verpflichtet

Getrennte Rechnungskreise

Eigene Konten für:

Nr. Tätigkeit
a Erzeugung, Stromhandel, Lieferung
b Übertragung
c Verteilung
d Speicher (falls ausgeübt)
e Ladepunkte (falls ausgeübt)

Quersubventionsverbot

Verboten Details
Quersubventionen Zwischen Tätigkeitsbereichen
Kostenüberwälzung Von einem Bereich auf anderen

Prüfung

Der Abschlussprüfer prüft auch die Einhaltung des Quersubventionsverbots.

Nicht-veröffentlichungspflichtige Unternehmen

Müssen Jahresabschluss am Unternehmenssitz zur Einsicht bereithalten.

Transparenz: Getrennte Buchführung macht Kosten und Erlöse nachvollziehbar.

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