§ 165 – Verfahren zur Zertifizierung von Übertragungsnetzbetreibern in Bezug auf Drittländer

📝 Zusammenfassung

Drittland-Kontrolle: Wenn ÜNB von Personen aus Drittländern kontrolliert wird, muss Energieversorgungssicherheit geprüft werden. Meldung an EU-Kommission und Bundesminister.

Suchbegriff: "Versorgungssicherheit"

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Anwendungsfall

Übertragungsnetzbetreiber wird kontrolliert von:

  1. Person(en) aus Drittland/-ländern

Meldepflicht

Die Regulierungsbehörde meldet unverzüglich an:

Empfänger Inhalt
EU-Kommission Zertifizierungsantrag
Bundesminister Zertifizierungsantrag

Prüfung durch Bundesminister

Der Bundesminister prüft, ob die Zertifizierung gefährdet:

  1. Energieversorgung Österreichs
  2. Energieversorgung der EU

Berücksichtigte Faktoren

Nr. Faktor
1 Rechte und Pflichten gegenüber Drittland
2 Völkerrechtliche Abkommen

Praktische Bedeutung

Schutz kritischer Infrastruktur vor ausländischer Kontrolle.

Sicherheit: Prüfung verhindert Gefährdung der Energieversorgung durch Drittstaaten.

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