§ 169 – Überwachungsaufgaben

📝 Zusammenfassung

Die E-Control überwacht 16 Bereiche des Strommarktes: Versorgungssicherheit, Smart Grid, Transparenz, Wettbewerb, Verbraucherschutz, Energiearmut, Lieferantenwechsel, Engpassmanagement, Regelreservemarkt etc. Sie kann per Verordnung Meldepflichten festlegen und hat alle 2 Jahre einen Smart-Grid-Bericht zu veröffentlichen. Stromhändler müssen Transaktionsdaten 5 Jahre aufbewahren.

Suchbegriff: "Datenerhebung"

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Marktüberwachung durch die E-Control

§ 169 definiert den umfassenden Überwachungsauftrag der Regulierungsbehörde für den österreichischen Strommarkt.

Die 16 Überwachungsbereiche

Nr. Bereich Fokus
1 Versorgungssicherheit Netzqualität, Dienstleistungsqualität
2 Smart Grid Fortschritte bei intelligenten Netzen
3 Transparenz Großhandelspreise
4 Marktöffnung Wettbewerb auf allen Ebenen
5 Verbraucherschutz Inklusive Energiearmut
6 Vertragspraktiken Exklusivitätsbestimmungen etc.
7 Servicequalität Anschlüsse, Wartung, Reparaturen
8 EU-Vorschriften ENTSO, Netzkodizes, ACER
9 Investitionen Erzeugung und Speicher
10 Eigenverbrauch Hindernisse für EEGs, BEGs
11 Lenkungsmaßnahmen Nach EnLG 2012
12 Engpassmanagement § 140, Engpasserlöse
13 EU-Kooperation Übertragungsnetzbetreiber
14 Regelreservemarkt Ausgleichsenergie
15 Anschluss Betriebsmittel Nach § 98
16 Datenverwaltung Nach § 17

Datenerhebung per Verordnung (Abs. 2)

Von verschiedenen Marktteilnehmern:
- Netzbetreiber: Anschlüsse, Unterbrechungen, Beschwerden
- Verteilernetzbetreiber: Lieferantenwechsel, Abschaltungen
- Lieferanten: Preise, Wechsel, Vertragsarten
- Regelzonenführer: Grenzkapazitäten, Fahrpläne
- Ausgleichsenergie-Ausschreibende: Gebotsdaten

Berichtspflichten

Bericht Rhythmus
Smart-Grid-Ausbau Alle 2 Jahre
Produktempfehlungen Jährlich

Aufbewahrungspflichten für Stromhändler

  • Transaktionsdaten: 5 Jahre
  • Bereitstellung: Auf Anfrage an E-Control, BWB, EU-Kommission

Grundsatzbestimmung: Die Landesregierungen überwachen die Konzessionsvoraussetzungen der Verteilernetzbetreiber in ihrem Bundesland.

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