§ 140 – Engpassmanagement im Übertragungsnetz

📝 Zusammenfassung

Engpassmanagement im Übertragungsnetz: Regelzonenführer kann Flexibilitätsleistungen abrufen, Anordnungen treffen, Regelreserve oder Intraday-Märkte nutzen. Ersatz der wirtschaftlichen Nachteile.

Maßnahmen des Regelzonenführers

Bei Netzengpass im Übertragungsnetz:

Nr. Maßnahme
1 Flexibilitätsverträge nutzen
2 Flexibilität anordnen (ultima ratio)
3 Regelarbeitsgebote abrufen
4 Intraday-Märkte nutzen

Flexibilitätsverträge (Z 1)

Anlagentyp Quelle
a) Unter 1 MW Stromerzeugung, Speicher
b) Ab 1 MW Stromerzeugung, Speicher
c) Verbrauchsanlagen

Anordnung (Z 2)

Nur wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Entschädigung

Maßnahme Entschädigung
Z 1 lit. b (ab 1 MW) Wirtschaftliche Nachteile und Kosten
Z 2 (Anordnung) Wirtschaftliche Nachteile und Kosten

Flexibilitätsplattform

Flexibilitätsleistungen werden über die gemeinsame Plattform (§ 142) angeboten.

EU-Vorgaben

Vorgaben gemäß Art. 13 der EU-Verordnung 2019/943 einzuhalten.

Netzstabilität: Engpassmanagement sichert den stabilen Netzbetrieb.

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