§ 181 – Strafbestimmungen gegen Marktmissbrauch

📝 Zusammenfassung

Verstöße gegen die REMIT-Verordnung (EU 1227/2011) werden bestraft: Insiderhandel und Marktmanipulation bis zu 5 Mio. Euro, Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten bis 1 Mio. Euro, Registrierungs- und Meldepflichten bis 500.000 Euro. Für natürliche Personen max. 20% des Jahreseinkommens, aber mindestens der erzielte Gewinn/vermiedene Verlust.

Suchbegriff: "Energiegroßhandel"

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REMIT-Strafbestimmungen: Schutz der Marktintegrität

§ 181 setzt die EU-REMIT-Verordnung (Regulation on Energy Market Integrity and Transparency) im nationalen Recht um.

Strafrahmen nach Schwere des Verstoßes

Kategorie Höchststrafe Verstöße
Schwerwiegend 5 Mio. € Insiderhandel, Marktmanipulation
Mittel 1 Mio. € Insider-Info nicht veröffentlicht, Informationspflichten
Leicht 500.000 € Registrierung, Meldepflichten, Algo-Handel

Schwerwiegende Verstöße (Abs. 1 - 5 Mio. Euro)

  1. Insiderhandel: Nutzung von Insider-Informationen (Art. 3 REMIT)
  2. Marktmanipulation: Oder Versuch davon (Art. 5 REMIT)

Mittlere Verstöße (Abs. 2 - 1 Mio. Euro)

  • Insider-Information nicht/falsch/verspätet veröffentlicht
  • Information nicht übermittelt
  • Zeitgleiche Bekanntgabe nicht sichergestellt
  • Professionelle Transaktionsarrangierer: Informationspflichten nicht erfüllt

Leichte Verstöße (Abs. 3 - 500.000 Euro)

  • Transaktionsdaten nicht übermittelt
  • Registrierung nicht/verspätet/mehrfach
  • Änderungen nicht gemeldet
  • Algorithmischer Handel: Pflichten verletzt

Kooperationspflichten (Abs. 4)

Verstöße gegen E-Control-Anforderungen:
- Informationen nicht bereitgestellt
- Vorladung nicht befolgt
- Ermittlungen behindert

Deckelung für natürliche Personen (Abs. 5)

Regel Details
Maximum 20% des Jahreseinkommens
Minimum Erzielter Gewinn/vermiedener Verlust

REMIT-Hintergrund: Die EU-Verordnung 1227/2011 schützt die Integrität der Energiegroßhandelsmärkte gegen Manipulation und Insiderhandel.

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