§ 24 – Kündigungsfristen bei Liefer-, Abnahme- und Aggregierungsverträgen

📝 Zusammenfassung

Haushalte können Stromverträge mit 2 Wochen Frist kündigen (auch während Bindung nach 1. Jahr). Lieferanten brauchen mindestens 8 Wochen Frist für Kündigung.

Suchbegriff: "Aggregatoren"

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Kündigungsfristen im Überblick

Wer kündigt? Frist
Sie (Haushalt/Kleinunternehmen) 2 Wochen
Lieferant 8 Wochen

Bei Vertragsbindung

Auch wenn Sie eine Bindungsfrist vereinbart haben:
- Nach 1 Jahr (oder kürzerer Bindung) können Sie kündigen
- Frist bleibt 2 Wochen

Kein Kündigungstermin nötig

Sie müssen keinen bestimmten Termin einhalten - einfach kündigen mit 2 Wochen Vorlauf.

Schutz für Kunden

Der Lieferant kann nur mit 8 Wochen Frist kündigen - Sie haben also Zeit, einen neuen zu finden.

Praxis: E-Mail an den Lieferanten genügt für die Kündigung!

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