§ 48 – Überwachung des Risikomanagements

📝 Zusammenfassung

Die E-Control überwacht das Risikomanagement der Lieferanten. Bei Verstößen werden Firmennamen binnen 7 Tagen auf der Website veröffentlicht. Stresstests sind möglich.

Suchbegriff: "Veröffentlichung"

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Überwachung durch E-Control

Die E-Control stellt sicher, dass Lieferanten ihre Pflichten aus § 47 (Risikomanagement) erfüllen.

Stresstests

Die E-Control kann per Verordnung Standardprüfszenarien für Preisveränderungen am Großhandelsmarkt (Stresstests) festlegen.

Was Zweck
Stresstest Prüfung ob Lieferant bei Preisschocks überlebt
Beispiel Strompreis steigt um 300% - reicht die Liquidität?

Anpassungen verlangen

Die E-Control kann jederzeit Absicherungsstrategien anfordern und bei ungeeigneten Strategien per Bescheid Anpassungen verlangen.

Ablauf:
1. E-Control prüft Absicherungsstrategie
2. Strategie ist ungeeignet
3. E-Control erlässt Bescheid mit Anpassungsforderung
4. Lieferant muss nachbessern

Veröffentlichung bei Verstößen

Bei Nichterfüllung der Vorgaben aus § 47:

Schritt Frist
E-Control stellt Verstoß fest -
Veröffentlichung Firmenname Binnen 7 Tagen
Überprüfungsverfahren möglich Auf Antrag

Der betroffene Lieferant kann die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung überprüfen lassen. Die E-Control muss dies bekannt machen.

Schutz der Lieferanten

Bei erfolgreicher Überprüfung oder bei Beschwerde mit aufschiebender Wirkung muss die E-Control die Veröffentlichung richtigstellen, widerrufen oder entfernen.

Transparenz: Die Veröffentlichung schützt Sie als Endkunde - Sie können sehen, welche Lieferanten ihre Risiken nicht im Griff haben!

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