§ 50 – Anforderungen an intelligente Messgeräte

📝 Zusammenfassung

Smart Meter müssen 15-Minuten-Messung haben, Daten 60 Tage speichern und Fernauslesung ermöglichen. Die Sichtanzeige zeigt standardmäßig nur den aktuellen Zählerstand. Datenschutz nach Stand der Technik.

Anforderungen durch E-Control

Die E-Control legt per Verordnung fest, welche Anforderungen Smart Meter erfüllen müssen (Funktionalitäten, Energieeffizienz, Datenschutz).

Die 4 Mindestfunktionalitäten

Funktion Details
1. Messung 15-Minuten-Intervalle
2. Speicherung Mind. 60 Kalendertage im Gerät
3. Fernauslesung Täglich möglich, bidirektionale Kommunikation
4. Kundenschnittstelle Unidirektional für Endkunden

Zusätzlich: Unterbrechung und Freigabe der Anlage aus der Ferne möglich (außer bei Wandlermessung).

Datenschutz und Sicherheit

Smart Meter müssen nach anerkanntem Stand der Technik abgesichert sein. Unberechtigte dürfen nur den aktuellen Zählerstand auf der Anzeige sehen, nicht die gespeicherten Viertelstundenwerte.

Was sehen Sie auf der Anzeige?

Standardmäßig nur den aktuellen Zählerstand.

Auf Ihren Wunsch:
1. Freigabe weiterer Werte zur Überprüfung
2. Kostenlos und ohne Zusatzaufwand
3. Rücksetzung auf Verlangen kostenlos

Schutz bei Vertragswechsel

Historische Messwerte vorheriger Vertragsverhältnisse werden gesperrt und sind nicht auslesbar, bis sie nicht mehr im Gerät gespeichert sind.

Wichtig: Ihre Daten sind geschützt - nur Sie und berechtigte Stellen haben Zugriff auf detaillierte Messwerte!

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