§ 51 – Informations- und Berichtspflichten

📝 Zusammenfassung

Netzbetreiber müssen Sie vor Einbau über Smart Meter informieren und nach Installation über Ihre Rechte. Netzbetreiber berichten jährlich bis 31. März an die E-Control über Ausrollungsgrad und Kosten.

Suchbegriff: "Web-Portal"

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Information vor Einbau

Der Netzbetreiber muss Sie zeitnah vor Installation informieren über:
- Die Installation selbst
- Rahmenbedingungen
- Verwendungspotenziale
- Möglichkeiten der Zählerablesung

Information nach Installation

Unmittelbar nach Einbau erhalten Sie Info über:
- Voraussichtlichen Zeitpunkt der vollständigen Aktivierung
- Ihre Rechte auf Zugang zu Energiewerten (§§ 52, 58, 59)

Allgemeine Information durch E-Control

Die E-Control informiert über:
- Allgemeine Aspekte der Smart Meter Einführung
- Volles Potenzial der Geräte
- Überwachung von Verbrauch und Einspeisung

Jährliche Berichtspflicht Netzbetreiber

Bis 31. März jedes Jahres Bericht an E-Control über:

Thema Details
Ausrollungsgrad Wie viele Geräte installiert
Technologie Welche Geräte eingesetzt
Kosten Kostensituation
Datenschutz Datensicherheit und -verwendung
Web-Portale Für Endkunden
Verbrauch/Einspeisung Anzahl Zählpunkte

Bericht der E-Control

Die E-Control erstellt jährlich einen Bericht an das Wirtschaftsministerium und veröffentlicht diesen auf ihrer Website.

Nach Abschluss der Ausrollung

Im letzten Bericht Darstellung der Gesamtkosten. Weitere Berichte auf Verlangen der E-Control.

Transparenz: Alle Berichte werden auf der E-Control Website veröffentlicht - Sie können den Fortschritt nachverfolgen!

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