5. Teil: Netzanschluss und Netzzugang

Der fünfte Teil regelt den Netzanschluss und Netzzugang. Er garantiert jedem das Recht auf Anschluss an das Stromnetz und legt die Bedingungen für den Netzzugang fest. Hier werden auch die Pflichten der Netzbetreiber bei der Herstellung und Wartung von Netzanschlüssen sowie die Rechte der Anschlussnehmer definiert.

📄 5 Paragraphen §§ 73 - 77

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