§ 157

Unabhängigkeit des Eigentümers des Übertragungsnetzes

Zusammenfassung verfügbar

📝 Zusammenfassung

Der Eigentümer eines Übertragungsnetzes, der Teil eines vertikal integrierten Elektrizitätsunternehmens ist, muss in Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt von allen anderen Tätigkeiten, die nicht mit der Übertragung zusammenhängen, unabhängig sein.

Wichtige Details
1. Trennung der Verantwortlichen – Personen, die die Leitung des Übertragungsnetzes führen, dürfen nicht zu den Betriebseinheiten gehören, die direkt oder indirekt für Erzeugung, Verteilung oder Lieferung von Elektrizität zuständig sind.
2. Berufsbedingte Interessen – Es müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, damit die beruflichen Interessen der verantwortlichen Personen berücksichtigt werden und ihre Handlungsunabhängigkeit gewährleistet bleibt.
3. Gleichbehandlungsprogramm – Der Netzbetreiber muss ein Programm aufstellen, das diskriminierendes Verhalten ausschließt.
* Das Programm legt fest, welche Maßnahmen ergriffen werden und welche besonderen Pflichten die Beschäftigten haben.
* Eine dafür zuständige Person oder Stelle (der Gleichbehandlungsbeauftragte) überwacht die Einhaltung.
* Der Beauftragte reicht jährlich einen Bericht an die Regulierungsbehörde, der von dieser auf ihrer Website veröffentlicht werden muss.
* Für die Dauer der Bestellung gilt der Gleichbehandlungsbeauftragte als Sicherheitsfachkraft (§ 73 Abs. 1 ASchG).

Ausnahmen/Besonderheiten
- Der Paragraph nennt keine spezifischen Ausnahmen.
- Es gibt keine festgelegten Fristen für die Einrichtung des Gleichbehandlungsprogramms, jedoch ist die jährliche Berichterstattung verpflichtend.

Unklare Formulierungen
- Der Ausdruck „unabhängig von den übrigen Tätigkeiten“ kann je nach Kontext unterschiedlich interpretiert werden; die nachfolgenden Kriterien konkretisieren die Unabhängigkeit jedoch.

Querverweise
- § 73 Abs. 1 des ArbeitnehmerInnen­schutzgesetzes (ASchG) – definiert die Gleichstellung des Gleichbehandlungsbeauftragten mit einer Sicherheitsfachkraft.
- Die Regulierungsbehörde – verantwortlich für die Veröffentlichung der jährlichen Berichte.

📜 Gesetzestext

ElWG Assistent

KI-gestützte Rechtsauskunft
🤖

Willkommen! Ich bin Ihr ElWG-Experte. Stellen Sie mir Fragen zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz und ich werde versuchen, sie mit Quellenangaben zu beantworten.

Beliebte Fragen:

🤖
🔧

KI-Antworten können Fehler enthalten. Bitte im Gesetzestext verifizieren.