§ 41

und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen sind

Zusammenfassung verfügbar

📝 Zusammenfassung

Mittlere Unternehmen (<1 GWh/Jahr) haben ein Recht auf Stromversorgung. Wenn sie von 3 Lieferanten abgelehnt werden oder kein bezahlbares Angebot erhalten, muss der Auffangversorger sie beliefern - maximal 6 Monate.

📜 Gesetzestext

Dieser Paragraph schützt mittlere Endkunden vor Versorgungsengpässen.

Wer ist betroffen?

Merkmal Details
Kundengröße Keine Haushalte/Kleinunternehmen, aber <1 GWh/Jahr Verbrauch
Beispiel Mittelständisches Unternehmen mit 30 Mitarbeitern, Bäckerei mit mehreren Filialen

Ablauf bei Versorgungsproblemen

1. Angebotseinholung (Abs. 1)

  • Lieferanten MÜSSEN binnen 2 Wochen antworten
  • Angebot ODER begründete Ablehnung
  • Wichtig: Nur schriftliche Anfragen/Angebote zählen (keine Telefonate!)

2. Versorgungspflicht aktivieren (Abs. 2)

Falls Sie von 3 Lieferanten:
- Abgelehnt wurden ODER
- Angebote über dem Marktpreis (Abs. 5) erhalten haben

→ Der Auffangversorger (§ 33) MUSS Sie versorgen

Nachweis erforderlich:
- Schriftliche Ablehnungen/Angebote der 3 Lieferanten
- Eventuell eidesstattliche Erklärung (Abs. 4)

3. Ausnahmen - KEINE Versorgungspflicht (Abs. 3)

❌ Kein Anspruch wenn:
- Sie selbst ohne wichtigen Grund gekündigt haben
- Ihr alter Lieferant wegen Zahlungsverzug gekündigt hat
- Sie die Beendigung zu verantworten haben

✅ Anspruch besteht wenn:
- Lieferant grundlos gekündigt hat
- Sie außerordentlich (mit wichtigem Grund) gekündigt haben
- Ihr Lieferant insolvent wurde

Konditionen der Ersatzversorgung (Abs. 5)

Parameter Bedingung
Preis Dynamischer Marktpreis (wie bei vergleichbaren Kunden)
Diskriminierung Verboten - gleiche Konditionen wie andere
Rechnung Monatlich möglich
Vorauskasse Erlaubt, max. 1 Monatsbetrag

Dauer und Kündigung (Abs. 6)

  • Maximale Dauer: 6 Monate
  • Ihre Kündigungsfrist: 2 Wochen
  • Zweck: Überbrückung, bis Sie neuen Lieferanten finden

Querverweise

  • § 33: Ernennung des Auffangversorgers (wer ist zuständig?)
  • § 30: Grundversorgung für Haushalte (ähnliches Konzept)
  • § 31: Auffangversorgung bei Lieferantenausfall
  • § 24: Kündigungsfristen

Praxistipp

Wenn Lieferanten Sie ablehnen:
1. Schriftlich anfragen (E-Mail reicht)
2. Bei 3 Ablehnungen: Nachweise sammeln
3. Auffangversorger kontaktieren (siehe E-Control Website)
4. In den 6 Monaten: Neuen Lieferanten suchen

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