§ 118 – Netzentwicklungsplan für das Verteilernetz

📝 Zusammenfassung

Verteilernetzbetreiber ab 1.000 Zählpunkten müssen alle 2 Jahre (gerade Jahre) einen 10-Jahres-Netzentwicklungsplan erstellen. Inhalt: Netzausbau, Flexibilitätsleistungen, Digitalisierung, Speicherstandorte, Kosten. Der Plan muss kohärent sein mit EU-Plänen, EAG-Infrastrukturplan und benachbarten Netzbetreibern. Prinzip: Optimierung vor Ausbau.

Suchbegriff: "Transparenz"

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Netzentwicklungsplan für Verteilernetze

Der Netzentwicklungsplan ist das zentrale Planungsinstrument für den Ausbau der Verteilernetze.

Anwendungsbereich

Kriterium Anforderung
Mindestgröße Ab 1.000 Zählpunkte
Rhythmus Alle 2 Jahre (gerade Jahre: 2024, 2026…)
Planungshorizont 10 Jahre

Die 10 Ziele des Netzentwicklungsplans

  1. Information über Netzanschlusskapazitäten
  2. Transparenz für Flexibilitätsanbieter
  3. Information der E-Control über Flexibilitätsbeschaffung
  4. Angaben zur Netzinfrastruktur
  5. Geplante Digitalisierungsmaßnahmen
  6. Effiziente Nutzung bestehender Infrastruktur
  7. Unterstützung der Flexibilitätsbeschaffung
  8. Hohe Versorgungssicherheit
  9. Erhöhte Transparenz
  10. Kohärenz mit anderen Planungsinstrumenten

Pflichtinhalte (Abs. 3)

Thema Details
Ausgangssituation Planungsgrundsätze und -methoden
Neue Infrastruktur Für Erzeuger und Lasten (inkl. E-Ladepunkte)
110 kV Verkabelung Möglichkeit der Erdverkabelung
Flexibilitätsnutzung Geplant und bereits erfolgt
Energieeffizienz Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
Speicherstandorte Geeignete Standorte für systemdienlichen Betrieb
Engpässe Betroffene Anlagen nach §§ 102, 103
Kosten Voraussichtliche Investitionen

Kohärenzgebot (Abs. 4)

Der Plan muss abgestimmt sein mit:
- Unionsweitem Netzentwicklungsplan (TYNDP)
- Integriertem Netzinfrastrukturplan (§ 94 EAG)
- Netzentwicklungsplan Übertragungsnetz (§ 123)
- Plänen benachbarter Netzbetreiber

NOVA-Prinzip (Abs. 5)

Netzausbau Optimierung Verstärkung Ausbau:
1. Erst bestehende Leitungen optimieren
2. Dann verstärken und erweitern
3. Erst dann Neubau in Betracht ziehen

Wichtig: Der Netzentwicklungsplan wird bei der E-Control eingereicht und öffentlich zugänglich gemacht.

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